Von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ein Gesamthonorar ausgezahlt. Ein großer Teil davon kommt aus einem Topf der Krankenkassen. Dieser Geldtopf ist allerdings budgetiert. Das bedeutet: bis zu einer bestimmten Menge werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten zu 100 Prozent durch die Krankenkassen bezahlt. Darüber hinaus werden sie allerdings abgestaffelt vergütet. Wird das Budget überschritten, können Behandlungen dann etwa mit Abschlägen zu 80 oder 90 Prozent bezahlt werden. Ausgenommen von der Staffelung sind sogenannte extrabudgetäre Leistungen, wie etwa Früherkennungsuntersuchungen, wie Hautkrebs-Screenings.
''Die Krankenkassen sind 2023 voraussichtlich in einem Defizit von 17 Milliarden Euro. Die Neupatientenregelung soll wegfallen, um Geld einzusparen. Laut dem Zentralinstitut für die kassenärztlichen Versorgung (Zi) könnte es sich hierbei um 400 Millionen Euro handeln - Geld, das den Praxen dann fehlen wird.''
''Nachfolger für Praxen zu bekommen, ist ein Problem - aber liegt nicht nur am Geld. "Es gibt auch eine höhere Teilzeitquote. Ärzte und Ärztinnen scheinen andere Arbeitsbedingungen zu wollen, da müsste man reagieren", sagt Gesundheitsökonom Reif. Tatsächlich steigt die Anzahl der praktizierenden Mediziner in Deutschland.
Laut der Bundesärztekammer steht allerdings jeder Fünfte kurz vor dem Ruhestand. Für die Praxen könnte die Streichung der Neupatientenregelung der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt. Viele wollen deshalb ihre Praxen am 7. September schließen, um an dem Tag während einer bundesweiten Aktion zu protestieren.''
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Wie werden Arztpraxen bezahlt?
Von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ein Gesamthonorar ausgezahlt. Ein großer Teil davon kommt aus einem Topf der Krankenkassen. Dieser Geldtopf ist allerdings budgetiert. Das bedeutet: bis zu einer bestimmten Menge werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten zu 100 Prozent durch die Krankenkassen bezahlt. Darüber hinaus werden sie allerdings abgestaffelt vergütet. Wird das Budget überschritten, können Behandlungen dann etwa mit Abschlägen zu 80 oder 90 Prozent bezahlt werden. Ausgenommen von der Staffelung sind sogenannte extrabudgetäre Leistungen, wie etwa Früherkennungsuntersuchungen, wie Hautkrebs-Screenings.
Laut der Bundesärztekammer steht allerdings jeder Fünfte kurz vor dem Ruhestand. Für die Praxen könnte die Streichung der Neupatientenregelung der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt. Viele wollen deshalb ihre Praxen am 7. September schließen, um an dem Tag während einer bundesweiten Aktion zu protestieren.''
www.tagesschau.de/inland/wegfall-neupatientenregelung-101.html
www.bullshift.net/all/view/2019/11/deutschpop